Unser Nebenjob: Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau

„Was, sie machen das nicht hauptberuflich?“, hören viele Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren öfters. Viele in der Bevölkerung meinen, dass die Einsatzkräfte, die nach fünf bis zehn Minuten am Schadensort eintreffen, damit ihr tägliches Brot verdienen. Tatsächlich leisten die meisten Feuerwehrangehörigen freiwillig und ehrenamtlich ihren Dienst, mit allen Schwierigkeiten die sich daraus in der Familie und am Arbeitsplatz ergeben.

Aktive Wehr

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde die Pflichtaufgabe, im Gemeindegebiet dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben für die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen zu sorgen und diese zu unterhalten.

Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Feuerwehrdienst können alle Gemeindebewohner, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten; er endet in der Regel mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.

Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Wehr ehrenamtlich, d.h. unbezahlten Dienst am Mitmenschen in ihrer Freizeit leisten. Ihr Motto lautet hierbei: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“.

Für Einsätze müssen Arbeitgeber freiwillige Feuerwehrleute vom Dienst freistellen. Sie bekommen hierfür den Verdienstausfall von der Gemeinde erstattet. Auch bei Schulungen und Lehrgängen an den staatlichen Feuerwehrschulen findet diese Regelung Anwendung. Allerdings bekommen die Ehrenamtlichen immer mehr Probleme bei der Freistellung vom Arbeitsplatz, weil der Arbeitsdruck in den Firmen immer höher wird und nicht jeder alles „stehen und liegen lassen“ kann, um zum Feuerwehreinsatz zu fahren.

Oberster Dienstherr der Wehr ist der/die Bürgermeister/in der Gemeinde oder der/die Oberbürgermeister/in der Stadt. Die Leitung der Wehr obliegt dem Ortsbrandmeister / Ortsbranbmeisterin. Er/Sie ist für die Organisation sowie die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich und Ansprechpartner für die Verwaltung.

In den Freiwilligen Feuerwehren gibt es zahlreiche besondere Aufgaben, die von speziell geschultem Personal übernommen werden. So kümmert sich der Jugendwart um den Nachwuchs, der Gerätewart um die Wartung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Gerätschaften. Meist gibt es noch einen Atemschutzgerätewart, der sich dann speziell um die Atemschutzgeräte kümmert.Feuerwehrvereine bieten gesellschaftliche Aktivitäten neben ihrer eigentlichen Aufgabe Einsatzpersonal für die gemeindliche Einrichtung Freiwillige Feuerwehr zu stellen.
Feuerwehrverein

Oft wird der Feuerwehrverein mit der Einsatzabteilung der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr verwechselt.

Einerseits ist die Freiwillige Feuerwehr als so genannte „gemeindliche“ Feuerwehr als Organ der Gemeinde tätig und andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.

Der örtliche Feuerwehrverein ist in der Regel ein eingetragener Verein und gemeinnützig anerkannt. Er hat, wie andere Vereine auch, eine von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandschaft und Mitglieder. Der Verein stellt auch den Großteil der aktiven Mannschaft der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Der Feuerwehrverein könnte zudem auch als „Förderverein“ der aktiven Wehr bezeichnet werden. Er fördert einerseits die Kameradschaft der Feuerwehrangehörigen durch Veranstaltungen und Aktivitäten, andererseits finanziert er feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr. Viele Feuerwehrvereine unterstützen die Kommunen beim Fahrzeugkauf oder beim Gerätehausbau durch Eigenleistung über die Pflichtaufgaben der Kommunen hinaus. Viele Feuerwehrvereine widmen sich der Brandschutzerziehung.

Welcher Verein gibt heute einer Kommune noch Geld? Von anderen Vereinen müssen sich die Feuerwehren anhören: „Ihr bekommt alles von der Gemeinde finanziert“, was sich bei genauerer Betrachtung als falsch herausstellt.

Für die Organisation des Feuerwehrvereins zeigt sich die Vorstandschaft verantwortlich. Der Vorstand wird je nach Satzung unterstützt vom Ortsbrandmeister, den Gruppenführern, den Vertrauensleuten oder Beisitzern. Dieser Personenkreis ergibt die Vorstandschaft, welche regelmäßig zusammentritt und gemeinsam über Vereinsangelegenheiten befindet.

In vielen Gemeinden organisiert der Feuerwehrverein die Maibaumaufstellung, Faschingsveranstaltungen oder Fahrten und ist ein wichtiger kultureller Bestandteil des Ortslebens. Neben den vorangegangenen, meist geselligen Tätigkeiten finanziert der Feuerwehrverein durch Veranstaltungserlöse auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen für die aktive Wehr, welche von den Kommunen nicht getätigt werden würden.

Die Rettungsgasse – so können Sie uns helfen

Oft haben unsere Feuerwehrleute Schwierigkeiten, bei Unfällen überhaupt durch den Stau an den Einsatzort zu kommen. Durch das Bilden der Rettungsgasse helfen Sie nicht nur den Feuerwehrleuten, sondern auch den Unfallopfern kann dadurch schneller geholfen werden.

Warum eine Rettungsgasse?

Eine erfolgreiche Rettungsgasse (Quelle: ASFINAG)

Die Bildung der Rettungsgasse ist von jedem Verkehrsteilnehmer einfach durchzuführen und sichert den Einsatzkräften ein schnelleres Vorankommen. Durch das raschere Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort ist auch eine schnellere Versorgung von Verletzten gegeben: Statistisch gesehen ermöglicht die Rettungsgasse den Rettungskräften einen Zeitgewinn von bis zu vier Minuten. Jede Minute, in der die Hilfskräfte eher am Unfallort eintreffen, steigert die Überlebenchancen von Schwerverletzten um 10%. Gerechnet auf die Rettungsgasse bedeutet dies einen Anstieg der Überlebenschancen von bis zu 40%!

Wie eine Rettungsgasse aus Sicht eines Einsatzwagenfahrers aussieht, können Sie in einem Video der Feuerwehr Odelzhausen sehen:

In Deutschland ist – so wie in vielen europäischen Nachbarländern – das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland ist dies in der Straßenverkehrsordnung geregelt:

Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahnen, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt. (StVO §11 Abs. 2)

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Das Bilden einer Rettungsgasse ist denkbar einfach.

Auf Fahrbahnen mit zwei Fahrspuren pro Richtung wird die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen gebildet:

Bilden einer Rettungsgasse bei Fahrbahnen mit 2 Spuren (Quelle: ASFINAG)
Bilden einer Rettungsgasse bei Fahrbahnen mit 2 Spuren (Quelle: ASFINAG)
Bilden einer Rettungsgasse bei Fahrbahnen mit 2 Spuren (Quelle: ASFINAG)

 Auf Fahrbahnen mit mehren Fahrstreifen pro Richtung wird die Rettungsgasse zwischen dem ersten und den zweiten Fahrstreifen von links gebildet:

Bilden einer Rettungsgasse auf Fahrbahnen mit mehreren Spuren (Quelle: ASFINAG)
Bilden einer Rettungsgasse auf Fahrbahnen mit mehreren Spuren (Quelle: ASFINAG)
Bilden einer Rettungsgasse auf Fahrbahnen mit mehreren Spuren (Quelle: ASFINAG)

Eine Zusammenfassung der Vorgehensweise können Sie sich in folgendem Video ansehen. Informationen gibt es auch auch beim ADAC unter www.adac.de/rettungsgasse bzw. in Form eines Flyers zum Herunterladen. Auch der LFV Bayern hat einen Infoflyer zusammengestellt.

Unterstützen auch Sie Ihre Feuerwehr!

Durch das vorausschauende Bilden einer Rettungsgasse können Sie den Fahrern der Einsatzfahrzeuge helfen, den Unfallort sicher und schnell zu erreichen. Die Fahrer sind bei jeder Einsatzfahrt einem besonderen Stressfaktor ausgesetzt – durch das Freihalten des Rettungsweges schaffen Sie ohne großen Aufwand ein Problem aus dem Weg.

Denken Sie beim nächsten Stau daran, wie sich wohl der Fahrer eines Rettungsfahrzeuges fühlen wird, wenn er sein großes Fahrzeug sicher durch den Stau manövrieren muss.
Fahren Sie vorausschauend und denken Sie an die Rettungsgasse, bevor sich die ersten Rettungsfahrzeuge nähern – die Unfallopfer und Ihre Feuerwehr werden es Ihnen danken.

Notruf 112 – europaweit und kostenfrei

75% aller Deutschen kennen die Notrufnummer 112. Allerdings wissen knapp 80% der Bürger nicht, dass man mit der 112 europaweit Hilfe holen kann. Egal ob von Handy oder Festnetz, die 112 verbindet Sie vorwahlfrei und kostenlos mit der nächstgelegenen Leitstelle.

Wie erreiche ich den Notruf 112?

Europaweit können Sie über die einheitliche Notrufnummer 112 rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. In Bayern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.

Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.

Richtig Hilfe holen

Damit die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf „W“ – diese können Sie detailliert hier abrufen: Richtiges Absetzen eines Notrufes.