Wie verhalte ich mich bei einem Fettbrand

Es ist schnell passiert, einen Moment nicht an die Pfanne oder den Topf auf dem Herd gedacht und schon steht das kochende Fett in Flammen.


Der erste Impuls ist dieses Feuer sofort löschen zu wollen, doch halt!

Fettbrände sind eine ernste Gefahr, die besondere Vorsicht erfordern!

„Feuer wird mit Wasser gelöscht“ , das weiß jeder. Bei einem Fettbrand, kann dies jedoch schwerwiegende Folgen haben.


Eine häufige Ursache für Brände in Küchen ist ein brennender Topf mit Fett auf dem Herd oder eine defekte Friteuse. Reagiert man falsch auf dieses Ereignis, kann aus einem vermeintlich kleinen Feuer schnell ein ausgedehnter Küchenbrand entstehen. Flüssiges Fett entzündet sich meist durch Überhitzung, beispielsweise wenn der Topf auf dem Herd vergessen wurde oder durch defekte Fritteusen.

Wenn man nun Wasser zu dem mehrere hundert °C heißen Fett hinzugibt, sinkt dieses zunächst unter das brennende Fett, da es schwerer als dieses ist und verdampft Sekundenbruchteile danach schlagartig.
Bei dieser explosiven Reaktion wird das brennende Fett aus der Pfanne geschleudert und fliegt nun durch die gesamte Küche. Aufgrund des Ablaufs dieses Vorgangs spricht man auch von einer Fett-Explosion.
Die Flammen breiten sich nun rasend schnell in Ihrer Küche aus und setzen in Sekunden alles um Sie herum in Brand.

Aus diesem Grund gehen Sie bitte wie folgt vor:

– Schütten Sie NIEMALS Wasser in brennendes Fett!
– Schalten Sie die Gas- oder Stromzufuhr zum Herd ab
– Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112
– Decken Sie den Topf mit einem passenden Deckel ab, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen
– Den Deckel dann nicht mehr anheben um nachzusehen, das Fett kann sich wieder entzünden
– (Lösch-) Decken eignen sich nur bedingt zum Löschen, da sie ein wenig Sauerstoff durchlassen
– Bringen Sie sich auf keinen Fall selber in Gefahr! Verlassen Sie bei starker Rauchausbreitung den Raum, schließen die Türen und warten Sie auf das Eintreffen der alarmierten Feuerwehr.
– Warnen Sie auch Ihre anderen Mitbewohner

Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn?

Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: „Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?„. Hier finden Sie die Antwort.

Höchste Eile geboten

Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten – dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:

§ 35 StVO Sonderrechte (Auszug)
(1)Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[…]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Gesetzliche  Verpflichtung

Durch die beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.
Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer unserer  Einsatzfahrten geweckt werden sollten. Einsatzfahrzeuge, auch die der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren nicht ohne Grund mit „Tatütata“ durch die Straßen.

Wir sind auch für Sie da

Bitte denken Sie daran: Sie können weiterschlafen – unsere Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem Bett lagen, jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und auch am Morgen zur Arbeit müssen, werden dies so schnell nicht schaffen.

Wenn Sie einmal nachts die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so können Sie auf uns zählen. Ob dabei andere aus dem Schlaf gerissen werden, ist dabei für Sie nicht von Bedeutung. Im Gegenteil: Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr bei Ihnen eher eintrifft.

Die Freiwillige Feuerwehr Duderstadt bedankt sich für Ihr Verständnis.

Wie verhalte ich mich, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert?

Auf unseren Einsatzfahrten erleben wir immer wieder, dass Verkehrsteilnehmer beim Annähern eines Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht und Martinshorn in Panik geraten. Wissen Sie, wie Sie uns durch richtiges Verhalten helfen können?

Wenn Sie einem Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn begegnen, so sind wir auf der Anfahrt zu einem Notfall. Warum Blaulicht und Martinshorn notwendig sind, erklären wir mit den gesetzlichen Richtlinien in einem anderen Artikel.

Die Strassenverkehrsordnung (StVO) schreibt allen Verkehrsteilnehmern vor, dass sie „unverzüglich freie Bahn zu schaffen“ haben, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Horn nähert.

Hier wollen wir Ihnen einige einfache Regeln näherbringen, wie Sie sich richtig verhalten und uns dadurch unterstützen:

  • Wenn die Fahrbahn nur eine Fahrspur hat, so weichen alle Fahrzeuge jeweils an den rechten Fahrbandrand aus, so dass für das Einsatzfahrzeug eine Spur in der Fahrbahnmitte entsteht.
  • Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen. Bitte kündigen Sie alle Fahr- und Abbiegemanöver mit Blinker an, so dass unsere Fahrer über Ihre Absicht informiert sind.
  • Sollte ein Ausweichen nicht möglich sein, z.B. aufgrund enger Straßenverhältnisse: Bitte bremsen Sie nicht unvermittelt und blockieren so die Fahrbahn. Fahren Sie lieber zügig weiter und lassen das Einsatzfahrzeug an geeigneter Stelle überholen.
  • Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts und bilden so eine Rettungsgasse.
  • Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Dies ermöglicht nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren und bietet dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.
  • Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

Eine kompakte bebilderte Anleitung hat der ADAC in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren erstellt. Diese können Sie hier herunterladen.

Durch Ihr Verhalten können Sie uns unterstützen, dass wir unsere Einsatzstellen schneller erreichen können.