Ein ausgelöster Rauchwarnmelder führte zur Alarmierung der Feuerwehr. Ein Anwohner hatte den Alarm wahrgenommen und den Notruf gewählt. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte waren von außen weder Rauch noch Feuer erkennbar. Da auf mehrfaches Klingeln und Klopfen niemand reagierte, verschaffte sich die Feuerwehr vorsorglich zerstörungsfrei Zugang zur Wohnung. Die anschließende Kontrolle ergab glücklicherweise keine Feststellung – weder ein Brand noch eine andere Gefahrenlage lagen vor. Es handelte sich um einen Fehlalarm des Rauchwarnmelders, sodass der Einsatz nach kurzer Zeit beendet werden konnte.